Matrix zur Einhaltung der Vorschriften für Brandschutzdecken | DVM
Matrix zur Einhaltung der Brandschutzanforderungen für Elektrofahrzeuge Löschdecken
Die DVM-Konformitätsmatrix für Brandschutzdecken ist ein professionelles Tool zur Überprüfung von Nachweisen und zum Vergleich von Anbietern für Produkte, die üblicherweise als Brandschutzdecken, EV- Löschdecken, Elektrofahrzeug- Löschdecken , Fahrzeug- Löschdecken oder Auto- Löschdecken bezeichnet werden.
Die Matrix basiert auf der Norm DIN SPEC 91489:2024-11 und fasst relevante technische, dokumentarische, einsatzbezogene, kennzeichnungsbezogene, prüftechnische und beschaffungsbezogene Aspekte in einer einheitlichen Struktur mit den Bewertungen „Bestanden“, „Nicht bestanden“ und „Nicht zutreffend“ zusammen.
Diese Matrix bietet eine strukturierte Methode zur Bewertung der genauen Produktkonfiguration, die von einem Hersteller oder Lieferanten angeboten wird. Sie richtet sich an professionelle Einkäufer, Händler, OEM-Kunden, Eigenmarkenpartner, Qualitätsmanager, Produktmanager, Brandschutzorganisationen und andere technische Entscheidungsträger.
Gängige Suchbegriffe wie „EV“ Löschdecke, „Elektrofahrzeug“ Löschdecke, „Auto“ Löschdecke, „Fahrzeug“ Löschdecke, „Batterie“ Löschdecke und „Brandschutzdecke“ wurden dort aufgenommen, wo dies sinnvoll ist. Der technisch bevorzugte Begriff bleibt in der gesamten DVM-Referenz „Fire Limitation Blanket“.
DVM-Brandschutzdecke – Referenz – Schnellnavigation
Sie befinden sich hier: Compliance-Matrix. Auf dieser Seite können Sie Produkte, Lieferanten und Nachweise anhand einheitlicher Bewertungen („Bestanden“, „Nicht bestanden“ und „Nicht zutreffend“) vergleichen.
- Referenzspezifikation Sehen Sie sich den vollständigen technischen, dokumentarischen und beschaffungstechnischen Rahmen für Brandschutzdecken und EV- Löschdecken an.
- Checkliste für die Beschaffungsprüfung Wenden Sie eine übersichtliche, einkäuferfreundliche Prüfstruktur für Ausschreibungen, die Lieferantenauswahl und technische Angebote an.
- Normativer Anhang für Produktseiten Überprüfung der evidenzbasierten Formulierungen für die Angaben zu Brandbegrenzungsdecken, EV-Branddecken und Elektrofahrzeug- Löschdecke .
- Richtlinien für die Inspektion Überprüfen Sie die Kriterien für regelmäßige Inspektionen, Lagerung, Quarantäne und Austausch .
- Dokumentenbibliothek Greifen Sie von einem zentralen Ort aus auf alle verfügbaren Referenzdokumente zu Brandschutzdecken zu.
DVM-Konformitätsmatrix für Brandschutzdecken
Technische Grundlage:
Basierend auf DIN SPEC 91489:2024-11
Zweck:
Objektiver Lieferantenvergleich, Überprüfung der Nachweise, Beschaffungsdokumentation
sowie Bewertung von OEM- oder Eigenmarkenprodukten
Diese Matrix ist Teil eines technischen Referenz- und Beschaffungsrahmens, der von der „ DVM International “ B.V. entwickelt wurde.
Es handelt sich nicht um eine Norm nach DIN, EN, CEN, ISO oder eine behördlich erlassene Norm. Sie begründet keine separate Produktzertifizierung, stellt kein rechtliches Konformitätsbewertungsverfahren dar und ersetzt weder die DIN SPEC 91489:2024-11 noch geltende Rechtsvorschriften, produktspezifische Prüfberichte, Risikobewertungen oder die Anweisungen des Herstellers.
DIN 91489:2026-02 wurde als Nachfolgeentwurf veröffentlicht. Die geltende Ausgabe und die vertragliche Grundlage sollten daher stets überprüft werden, wenn die Matrix für die Beschaffung, Prüfung oder Produktangaben herangezogen wird.
Eine Brandschutzdecke ist kein aktives Löschmittel und sollte nicht als Mittel zum Löschen eines Traktionsbatteriebrands oder zum Stoppen eines thermischen Durchgehens beschrieben werden.
Die Produktkategorie ist für den Einsatz in Elektrofahrzeugen vorgesehen und nicht für den direkten Einsatz an einer ausgebauten und geöffneten Antriebsbatterie.
Hinweise für gewerbliche Käufer
Füllen Sie die Matrix für das jeweils angebotene Produktmodell, die Größe, das Gewicht, die Bauweise, die Schlaufenanordnung, die Verpackung und die mitgelieferte Anleitung aus.
Für jeden Bedarf:
- Geben Sie den Lieferanten, den Hersteller, das Modell und die Artikelnummer an;
- die genau geprüften Beweismittel festhalten;
- das Ergebnis als „Bestanden“, „Nicht bestanden“ oder „k. A.“ kennzeichnen;
- Dokumenttitel, Versionen und Datumsangaben erfassen;
- Lücken, Einschränkungen und Korrekturmaßnahmen ermitteln;
- die entsprechenden Belege in der Beschaffungs- oder Qualitätsakte aufbewahren.
Eine Anforderung sollte nur dann als „erfüllt“ gewertet werden, wenn objektive, relevante und nachvollziehbare Nachweise für die genaue Produktkonfiguration vorliegen, die geprüft wird.
Eine allgemeine Angabe in einer Broschüre, eine Aussage auf einer Website, ein Stoffzertifikat oder eine Zusage des Lieferanten sollte nicht automatisch als Nachweis für die vollständige EV- Löschdecke angesehen werden.
Käufer könnten auf Begriffe wie „EV- Löschdecke “, „Brandschutzdecke für Elektrofahrzeuge“, „Auto- Löschdecke “, „Fahrzeug- Löschdecke “, „Batterie- Löschdecke “ oder „Brandbegrenzungsdecke“ stoßen. Diese Matrix verwendet den offiziellen Fachbegriff „Fire Limitation Blanket“ und bewertet, ob die jeweiligen Werbeaussagen die dokumentierte Funktion des Produkts zutreffend beschreiben.
Abschnitt 1 – Produktidentifizierung und Rückverfolgbarkeit
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Der Hersteller wird mit Name und Anschrift angegeben. | ||||
| Der zuständige Lieferant, Importeur, Händler oder Eigenmarkeninhaber wird, sofern zutreffend, angegeben. | ||||
| Ein eindeutiger Produktname, eine Modellbezeichnung und eine Artikelnummer werden durchgehend angegeben. | ||||
| Die Maße der fertigen Decke sind klar angegeben und lassen sich überprüfen. | ||||
| Das Produktgewicht ist angegeben und entspricht der gelieferten Konfiguration. | ||||
| Eine Chargen-, Serien- oder sonstige Produktionskennzeichnung gewährleistet die Rückverfolgbarkeit. | ||||
| Verpackung, Etiketten, Gebrauchsanweisungen, technische Daten und Prüfberichte weisen auf dasselbe Produktmodell hin. | ||||
| Das gelieferte Produkt lässt sich genau an die in den Unterlagen beschriebene Bauweise und Konfiguration anpassen. | ||||
| Anhand von Rückverfolgbarkeitsdaten lässt sich die gelieferte Charge mit Produktions- und Qualitätsinformationen verknüpfen. |
Abschnitt 2 – Bestimmungsgemäße Funktion, Anwendungsbereich und Ansprüche
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Das Produkt wird in erster Linie als Brandbegrenzungsdecke oder mit einer gleichbedeutenden Bezeichnung beschrieben, die keine aktive Brandbekämpfung impliziert. | ||||
| Alternative Begriffe wie „EV“ ( Löschdecke ) oder „Elektrofahrzeug“ ( Löschdecke ) werden im technisch korrekten Kontext erläutert. | ||||
| Die vorgesehene Funktion beschränkt sich darauf, Hitze, Flammen, Rauch und brennende Partikel einzudämmen und die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen. | ||||
| Das Produkt wird nicht als aktives Löschmittel beworben. | ||||
| Es wird nicht behauptet, dass das Produkt einen thermischen Durchlauf verhindert oder die Löschung eines Brandes in einer Traktionsbatterie garantiert. | ||||
| Das Produkt ist für den Einsatz in Elektrofahrzeugen vorgesehen und nicht für die direkte Verwendung an einer ausgebauten und geöffneten Antriebsbatterie. | ||||
| Das Produkt wird nicht als persönliche Schutzausrüstung, elektrische Isolierausrüstung oder Atemschutzausrüstung beworben. | ||||
| Die Angaben lassen nicht den Schluss zu, dass die Decke die Evakuierung, die Rettungsdienste, die Einsatzleitung oder die Vor-Ort-Verfahren ersetzt. |
Abschnitt 3 – Abmessungen, Gewicht und Fahrzeugabdeckung
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Die Endmaße in Länge und Breite werden in Metern angegeben und überprüft. | ||||
| Das Produkt ist rechteckig, gegebenenfalls auch in quadratischer Form erhältlich. | ||||
| Die ausgewählten Abmessungen sind für die vorgesehene Fahrzeugklasse und den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet. | ||||
| Die Plane bietet ausreichend Stoff, um bei den Anwendungsversuchen rund um das betreffende Fahrzeug bis zum Boden zu reichen. | ||||
| Fahrzeugspiegel, Dachsysteme, Außenausstattung und Bodenfreiheit wurden berücksichtigt. | ||||
| Das gemessene oder angegebene Produktgewicht stimmt mit dem gelieferten Produkt und den Anwendungsnachweisen überein. | ||||
| Größe und Gewicht können von der in der Anleitung angegebenen Anzahl an geschultem Personal bewältigt werden. |
Abschnitt 4 – Werkstoffe, Beschichtungen und Bauweise
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Das Grundgewebe bzw. das Trägermaterial ist eindeutig gekennzeichnet. | ||||
| Die Art der Beschichtung und die beschichteten Seiten sind, sofern zutreffend, angegeben. | ||||
| Die gesamte Verbundkonstruktion entspricht dem geprüften Produkt. | ||||
| Das Stoffgewicht, das Gesamtbeschichtungsgewicht und die Dicke werden angegeben, sofern dies relevant ist und durch Daten belegt wird. | ||||
| Nähte, Überlappungskonstruktion, Kantenverarbeitung und Verstärkungen sind dokumentiert. | ||||
| Die Ober- und Unterseite werden dort gekennzeichnet, wo sie sich in ihrer Bauweise oder Funktion unterscheiden. | ||||
| Änderungen an Materialien und Beschichtungen unterliegen einem dokumentierten Änderungsmanagement. | ||||
| Informationen oder Angaben zu PFAS sind auf Anfrage oder sofern zutreffend verfügbar. | ||||
| Für die gelieferten Materialien liegen die entsprechenden Stoff- und Umweltdeklarationen vor. |
Abschnitt 5 – Schlaufen, Nähte und mechanische Stabilität
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Die Anzahl, die Position und der Verwendungszweck der Zug- oder Hebeschlaufen sind dokumentiert. | ||||
| Die Materialien der Schlaufen und die Befestigungsmethoden entsprechen der getesteten Konfiguration. | ||||
| Die Festigkeit der Schlaufenbefestigung wird durch einschlägige Belege untermauert. | ||||
| Die Naht- und Kantenfestigkeit wird durch entsprechende mechanische Nachweise belegt. | ||||
| Die Zugfestigkeit des Materials ist in den entsprechenden Anleitungen dokumentiert. | ||||
| Die Schnittfestigkeit wird durch entsprechende Nachweise belegt, darunter mindestens die Leistungsstufe A gemäß DIN EN ISO 13997, wobei DIN SPEC 91489:2024-11 als Grundlage dient. | ||||
| Die gesamte Decke bleibt nach den entsprechenden Konditionierungs- oder Belastungsprüfungen mechanisch funktionsfähig. | ||||
| Die mechanischen Ergebnisse beziehen sich auf das gesamte Modell und nicht nur auf ein nicht zusammengebautes Stoffmuster. |
Abschnitt 6 – Flexibilität und Verformungsbeständigkeit
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Die Decke bleibt ausreichend flexibel für die Lagerung, Handhabung und den Einsatz. | ||||
| Für die Materialzusammensetzung wurden die entsprechenden Rollbarkeits- bzw. Verformungsprüfungen durchgeführt. | ||||
| Bei Anwendung der Norm DIN SPEC 91489:2024-11 wurde die entsprechende Prüfung unter Verwendung eines Stabes von 100 ± 10 mm behandelt. | ||||
| Nach der entsprechenden Prüfung beeinträchtigen keine bleibenden Verformungen oder Beschädigungen die ordnungsgemäße Entfaltung. | ||||
| Der Nachweis der Flexibilität entspricht der fertigen, beschichteten und montierten Konstruktion. |
Abschnitt 7 – Test zur Einführung und Anwendung von EV- Löschdecke
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Der Anwendungstest beginnt mit der Decke in dem mitgelieferten Aufbewahrungsbehälter oder der Verpackung. | ||||
| Das jeweilige Modell darf von höchstens zwei geschulten Personen angewendet werden, wobei die DIN-Norm SPEC 91489:2024-11 als Grundlage dient. | ||||
| Die Abmessungen des Referenzfahrzeugs entsprechen den in der technischen Vorschrift festgelegten Mindestwerten. | ||||
| Der Antrag wird innerhalb der für die ausgewählte Ausgabe geltenden Frist bearbeitet. | ||||
| Bei Anwendung der Norm DIN SPEC 91489:2024-11 wurde das Kriterium der 30-sekündigen Einwirkzeit berücksichtigt. | ||||
| Die Anwendung wurde, soweit erforderlich, sowohl an einem trockenen als auch an einem nassen Fahrzeug demonstriert. | ||||
| Die ausgebreitete Decke bedeckt das Fahrzeug weitgehend und reicht, wie vorgesehen, bis zum Boden rund um das Fahrzeug. | ||||
| Der Anwendungsvorgang wird für das jeweilige Modell per Video dokumentiert. | ||||
| Das Video zeigt deutlich das Personal, den Zeitablauf, den Zustand der Fahrzeuge, die Startkonfiguration und die abschließende Abdeckung. | ||||
| Die mitgelieferte Faltmethode, die Schlaufenkonfiguration und die Verpackung entsprechen der Konfiguration aus dem Anwendungstest. |
Abschnitt 8 – Brandverhalten und thermische Eigenschaften
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Für die jeweilige Materialkonstruktion liegt ein Bericht zur Brandverhaltensbewertung vor. | ||||
| Bei Anwendung der DIN SPEC 91489:2024-11 wird mindestens die Baustoffklasse B mit d0 gemäß DIN EN 13501-1 unterstützt. | ||||
| Jede vom Lieferanten geltend gemachte höhere Einstufung wird korrekt angegeben und durch den Bericht belegt. | ||||
| Es liegen Nachweise für die Beständigkeit gegenüber direkter Flammeneinwirkung oder einer entsprechenden thermischen Belastung vor. | ||||
| Die Angaben zur thermischen Leistung im Dauerbetrieb und bei kurzer Betriebsdauer stützen sich auf festgelegte Testbedingungen. | ||||
| Die Temperaturentwicklung im Material wird, soweit zutreffend, dokumentiert. | ||||
| Der Bericht erfasst gegebenenfalls Durchdringung, Rissbildung, Schmelzen, Delaminierung oder andere Versagenskriterien. | ||||
| Die Konstruktion des getesteten Materials entspricht genau der Konstruktion des gelieferten Produkts. | ||||
| Die Materialprüfung gilt erst dann als Nachweis für die Konformität des gesamten Produkts, wenn auch alle anderen Produktanforderungen erfüllt sind. |
Abschnitt 9 – Exposition gegenüber Umweltfaktoren, Chemikalien und betrieblichen Einflüssen
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Der Umgang mit Wasser und die Handhabung im nassen Zustand werden in den Produktangaben oder der Gebrauchsanweisung behandelt. | ||||
| Die Beständigkeit gegenüber den entsprechenden Fahrzeugflüssigkeiten oder Chemikalien ist, sofern angegeben, dokumentiert. | ||||
| Die Grenzwerte für Lagertemperatur und Luftfeuchtigkeit sind angegeben. | ||||
| Gegebenenfalls werden Einschränkungen hinsichtlich der Lagerung im Freien, auf Fahrzeugen oder in mobilen Lagereinheiten angegeben. | ||||
| Die Verunreinigung durch Öl, Kraftstoff, Kühlmittel, Reinigungsmittel oder Brandrückstände wird in den Leitlinien zur Inspektion und Entsorgung behandelt. | ||||
| Risiken durch Abrieb, Knicken, Transport und Verpackung werden berücksichtigt. | ||||
| Angaben zur Schutzart oder zur IP-Klasse werden nur dann gemacht, wenn die genaue Grundlage und die geltende Ausgabe angegeben sind. |
Abschnitt 10 – Angaben zu Funkfrequenzen und elektrischen Eigenschaften
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Der Hersteller gibt an, ob die Decke hochfrequenzdurchlässig ist. | ||||
| Die Erklärung befasst sich gegebenenfalls mit relevanten Systemen wie Mobilfunk oder eCall. | ||||
| Die Grundlagen und Einschränkungen jeglicher Angaben zur Hochfrequenzpermeabilität sind dokumentiert. | ||||
| Die Hinweise zu elektrischen Gefahren sind in der Gebrauchsanweisung klar angegeben. | ||||
| Das Produkt wird nicht als elektrisch isolierende PSA dargestellt. | ||||
| Das elektrostatische Verhalten wird behandelt, sofern dies für das Produkt oder den Anwendungszweck relevant ist. |
Abschnitt 11 – Kennzeichnung, Etiketten und Gebrauchsanweisungen
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Auf der Schutzhülle oder der Aufbewahrungsverpackung sind der Produktname und die Modellbezeichnung angegeben. | ||||
| Der Hersteller und der verantwortliche Lieferant sind korrekt angegeben. | ||||
| Abmessungen und Produktgewicht werden angegeben, sofern dies erforderlich oder relevant ist. | ||||
| Es liegen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Chargen, Seriennummern oder der Produktion vor. | ||||
| Die geltende technische Vorschrift sowie deren Ausgabe sind korrekt angegeben. | ||||
| Die Ausrichtung nach oben und unten ist dort markiert, wo sich die beiden Seiten unterscheiden. | ||||
| Einsatzanweisungen, die Schleifenfunktion und der Personalbedarf werden klar erläutert. | ||||
| Die Gebrauchsanweisung enthält Angaben zum Verwendungszweck, zu Einschränkungen und zu den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beim Betrieb. | ||||
| Die Anweisungen beziehen sich auf Lagerung, Überprüfung, Wiederverwendung, Quarantäne, Austausch und Entsorgung. | ||||
| Angaben zur Hochfrequenzpermeabilität sind gegebenenfalls in den entsprechenden Produktinformationen enthalten. | ||||
| Die Anleitungen sind in der bzw. den für den Zielmarkt erforderlichen Sprachen verfügbar. | ||||
| Die Grafiken und Sprachversionen entsprechen der genehmigten Produktionsversion. |
Abschnitt 12 – Prüfberichte und Qualität der Nachweise
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Im Prüfbericht sind die geltende technische Vorschrift und deren Ausgabe angegeben. | ||||
| In dem Bericht werden der getestete Hersteller, das Produktmodell und die Konfiguration angegeben. | ||||
| Gegebenenfalls werden die gemessenen Abmessungen und das Gewicht erfasst. | ||||
| Materialien, Beschichtungen, Nähte, Kanten und die Anordnung der Schlaufen werden ausreichend beschrieben. | ||||
| Die Ergebnisse der Anwendungstests sind für das jeweilige Modell dokumentiert. | ||||
| Die thermischen und mechanischen Ergebnisse werden zusammen mit den Prüfverfahren und den Abnahmekriterien dargestellt. | ||||
| Aufbereitungsvorgänge, Abweichungen, Beobachtungen und Störungen werden protokolliert. | ||||
| Die Prüfstelle oder das Sachverständigengremium wird benannt. | ||||
| Herstellerangaben werden von den Ergebnissen unabhängiger Tests unterschieden. | ||||
| Der Bericht lässt sich an die aktuelle Produktionsversion anpassen. |
Abschnitt 13 – Übertragung von Ergebnissen und Produktäquivalenz
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Jede Übertragung von Testergebnissen auf eine andere Größe oder ein anderes Modell wird dokumentiert und technisch begründet. | ||||
| Das Material und der Aufbau der Beschichtung sind an den Stellen, an denen die Spuren übertragen werden, identisch. | ||||
| Nähte, Kanten, Verstärkungen und Schlaufenbefestigungen bleiben unverändert. | ||||
| Die Auswirkungen von Abweichungen bei Abmessungen und Gewicht auf den Einsatz wurden untersucht. | ||||
| Die Konfiguration hinsichtlich Falten, Verpacken und Lagerbehälter bleibt unverändert. | ||||
| Der Prüfbericht bzw. die technische Begründung untermauert die behauptete Übertragbarkeit ausdrücklich. | ||||
| Für jedes Modell, bei dem sich Größe, Gewicht oder Handhabung unterscheiden, steht eine eigene Anwendungsdemonstration zur Verfügung. |
§ 14 – Überprüfung, Wiederverwendung, Quarantäne und Entsorgung
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Es wird ein dokumentiertes Intervall für regelmäßige Inspektionen angegeben. | ||||
| Die von DVM empfohlene jährliche Sichtprüfung kann im System des Anwenders durchgeführt werden. | ||||
| Die Prüfkriterien umfassen Verpackung, Schlaufen, Kennzeichnungen, Verunreinigungen, Beschädigungen und Rückverfolgbarkeit. | ||||
| Der Hersteller gibt an, ob und unter welchen Bedingungen das Produkt wiederverwendet werden darf. | ||||
| Die Verfahren zur Quarantäne und Begutachtung nach der Nutzung sind dokumentiert. | ||||
| Es wird auf die Kontamination durch Batteriegase, Rauch, Gefahrstoffe oder Brandrückstände eingegangen. | ||||
| Die Austauschkriterien beziehen sich auf thermische Schäden, Risse, Nahtschäden, Schäden an den Schlaufen und den Verlust der Rückverfolgbarkeit. | ||||
| Es werden Einschränkungen hinsichtlich der Reinigung oder Dekontamination angegeben. | ||||
| Die Entsorgungshinweise befassen sich mit den geltenden Verfahren für Gefahrstoffe und Abfälle. | ||||
| Das Produkt wird nicht als nach jedem Einsatz ohne Überprüfung und festgelegte Abnahmekriterien wiederverwendbar beschrieben. |
Abschnitt 15 – Bewertung von OEM- und Eigenmarkenprodukten
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Das OEM- oder Eigenmarkenprodukt entspricht den zugelassenen Abmessungen, Materialien, Beschichtungen und der Bauweise. | ||||
| Die Zeichnungen für Nähte, Kanten, Verstärkungen und Schlaufen wurden vor Produktionsbeginn genehmigt. | ||||
| Die Verpackung, die Faltmethode und der Aufbewahrungsbehälter entsprechen der validierten Einsatzkonfiguration. | ||||
| Das Bildmaterial und alle erforderlichen Sprachversionen wurden geprüft und freigegeben. | ||||
| Die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Markeninhabern, Importeuren und Händlern sind festgelegt. | ||||
| Die Rückverfolgbarkeit von Modell, Charge und Produktion bleibt auch bei der Eigenmarken-Präsentation gewährleistet. | ||||
| Die entsprechenden Prüfberichte sind durch eine dokumentierte Gleichwertigkeit mit dem Eigenmarkenmodell verknüpft. | ||||
| Änderungen an Produkten, Materialien, Verpackungen und Druckvorlagen werden kontrolliert und dokumentiert. | ||||
| Die fortdauernde Gültigkeit der Prüfnachweise wird nach jeder relevanten Änderung überprüft. |
Abschnitt 16 – Überprüfung des internationalen Marktes und der Dokumentation
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| Die Zielländer und -märkte sind festgelegt. | ||||
| Die vertraglich vereinbarte Fassung der technischen Vorschriften ist eindeutig gekennzeichnet. | ||||
| Die nationalen Vorschriften in den Bereichen Brandschutz, Arbeitssicherheit, Chemikalien und Abfall wurden überprüft. | ||||
| Die erforderlichen Sprachversionen sind verfügbar. | ||||
| Die betroffenen verantwortlichen Wirtschaftsakteure werden ermittelt. | ||||
| Die Anforderungen hinsichtlich Schulung, geschultem Personal und Betriebsabläufen sind festgelegt. | ||||
| Die erforderlichen Prüfberichte, Erklärungen und Zertifikate wurden ermittelt. | ||||
| Die DIN-Norm SPEC 91489 gilt nicht als automatische rechtliche Zulassung für jeden Markt. |
§ 17 – Produktangaben, Prüfung und Zertifizierung
| Anforderung | Prüfung der Beweismittel | Bestanden | Nicht bestanden | k. A. |
|---|---|---|---|---|
| In den Angaben wird klar zwischen Materialprüfungen und Prüfungen des Endprodukts unterschieden. | ||||
| In den Angaben wird klar zwischen einem Prüfbericht und einem Produktzertifikat unterschieden. | ||||
| Der Begriff „zertifiziert“ wird nur verwendet, wenn ein tatsächliches Zertifizierungssystem und ein Zertifikat vorliegen. | ||||
| Bei Angaben zur Konformität mit DIN SPEC 91489 sind die jeweils gültige Ausgabe und der Produktumfang anzugeben. | ||||
| Die Begriffe „EV- Löschdecke “ und „Elektrofahrzeug- Löschdecke “ werden verwendet, ohne dass damit eine Aufhebung impliziert wird. | ||||
| Behauptungen wie „verhindert thermisches Durchgehen“, „löscht Batteriebrände“ oder „sicher bei allen Bränden von Elektrofahrzeugen“ dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, sie sind eng definiert und umfassend belegt. | ||||
| Es werden keine Behauptungen hinsichtlich einer unbegrenzten Wiederverwendbarkeit, eines wartungsfreien Betriebs oder einer universellen Eignung aufgestellt. | ||||
| Alle technischen und kommerziellen Angaben beziehen sich auf die aktuell gelieferte Produktversion. |
Bewertungshinweis
Ein Produkt sollte erst dann als vollständig konform mit der DVM-Konformitätsmatrix für Brandschutzdecken angesehen werden, wenn alle anwendbaren sicherheitskritischen Anforderungen mit „Bestanden“ gekennzeichnet sind und durch geeignete, relevante und rückverfolgbare Nachweise belegt sind.
Das Ausfüllen dieser Matrix stellt eine technische, beschaffungsbezogene und dokumentarische Bewertung dar. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtliches Konformitätsbewertungsverfahren und führt nicht zu einer Produktzertifizierung.
Eine Lieferantenerklärung allein sollte nicht als gleichwertig mit einem anwendbaren unabhängigen Produktprüfbericht angesehen werden, wenn eine Prüfung erforderlich ist, um eine Leistungsangabe zu belegen.
Fehlende Anwendungsnachweise, unbegründete thermische oder mechanische Angaben, unklare Anleitungen, fehlerhafte Sprachversionen, inkonsistente Produktkonfigurationen oder der Verlust der Rückverfolgbarkeit können eine Ablehnung rechtfertigen, selbst wenn andere Anforderungen erfüllt sind.
Bewertungsprotokoll
Die ausgefüllte Matrix sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Lieferanten und Herstellers;
- Produktname, Modell und Artikelnummer;
- Fertigmaße und Produktgewicht;
- Material- und Beschichtungsaufbau;
- Naht-, Kanten- und Schlaufenkonfiguration;
- Aufbewahrungsbehälter und Faltkonfiguration;
- Marken- oder Eigenmarkenversion;
- Zielland oder -markt;
- erforderliche Sprachversionen;
- verwendete Fassung der technischen Vorschrift;
- Bewertungsstichtag;
- Name oder Rolle des Bewerters;
- geprüfte Unterlagen und Beweismittel;
- Dokumentversionen und -daten;
- festgestellte Mängel und Korrekturmaßnahmen;
- endgültige Beschaffungsentscheidung;
- Genehmigungsbedingungen;
- Datum oder Auslöser für eine Neubewertung.
Empfohlene Entscheidungskategorien
- Genehmigt: Alle relevanten sicherheitskritischen Anforderungen wurden erfüllt, und es liegen ausreichende Nachweise vor.
- Bedingt genehmigt: Es bestehen noch einige wenige, nicht sicherheitskritische Mängel, die vor der Produktion oder Auslieferung durch dokumentierte Korrekturmaßnahmen behoben werden müssen.
- Weitere Nachweise erforderlich: Die Bewertung kann nicht abgeschlossen werden, da relevante Informationen zu Tests, technischen Aspekten, der Bereitstellung oder der Rückverfolgbarkeit fehlen.
- Abgelehnt: Eine oder mehrere sicherheitskritische Anforderungen wurden nicht erfüllt, oder die angegebenen Produktanforderungen können nicht ausreichend belegt werden.
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Wichtig: Diese Matrix dient als fachliche und beschaffungstechnische Orientierungshilfe. Verwenden Sie sie stets in Verbindung mit den aktuell geltenden technischen Vorschriften, produktspezifischen Prüfberichten, Herstelleranweisungen, betrieblichen Risikobewertungen, Notfallplänen sowie nationalen oder lokalen Anforderungen.