Löschdecke Normativer Anhang

Normativer Anhang für die Produktseiten von „ Löschdecke “

Dieser normative Anhang ist Teil der DVM-Referenz „ Löschdecke “. Er enthält evidenzbasierte Regeln für die Darstellung technischer Merkmale, Verwendungszwecke, Konformitätserklärungen und Begleitdokumente auf den Produktseiten von „Professional Löschdecke “.

DVM-Normanhang für die Produktseiten von „ Löschdecke “

Dieser Anhang definiert eine einheitliche Struktur für fachliche Produktangaben und entsprechende Nachweise im Rahmen der DVM-Referenz „ Löschdecke “.

Es richtet sich an Hersteller, Händler, OEM-Kunden, Eigenmarkenpartner, Produktmanager, Qualitätsmanager, technische Redakteure und professionelle Einkäufer, die Produktinformationen auf Löschdecke einsehen.

Der Anhang hilft dabei, zwischen Aussagen, die durch objektive Beweise untermauert werden können, und Formulierungen, die möglicherweise unvollständig, mehrdeutig oder irreführend sind, zu unterscheiden.

Verwandte Testdokumentation zu „ TÜV SÜD“

Unabhängige Brandprüfungen von „ TÜV “ SÜD, offizielle Testvideos und der Prüfbericht von „ EN 1869:2019 “ für die DVM-Serie mit Abmessungen von 1 × 1 m Löschdecke sind auf der entsprechenden Dokumentationsseite unter TÜV verfügbar.

Testbericht und Videos zum „ TÜV SÜD“ anzeigen →

DVM-Normativer Anhang für Produktseiten von „ Löschdecke “
Technische Grundlage: Basierend auf EN 1869:2019
Dokumenttyp: Evidenzbasierte Referenz für Produktpositionierung und Dokumentation
Hauptanwendungsbereich: Produktseiten für Fachleute, Händler, OEMs und Eigenmarken

Status des Frameworks

Dieser normative Anhang ist Teil eines technischen Referenz- und Beschaffungsrahmens, der von der „ DVM International “ B.V. entwickelt wurde.

Es handelt sich nicht um eine von EN, CEN, ISO oder einer Behörde herausgegebene Norm. Sie begründet keine separate Produktzertifizierung, stellt kein rechtliches Konformitätsbewertungsverfahren dar und ersetzt weder die „ EN 1869:2019 “ noch die geltenden Rechtsvorschriften, die zugehörigen Prüfunterlagen oder die Produktanweisungen des Herstellers.

Der Begriff „normativ“ beschreibt die Regeln, die im DVM-Feuerlöschdecke-Leitfaden angewendet werden. Er bedeutet nicht, dass dieser Anhang von einer offiziellen Normungsorganisation oder Aufsichtsbehörde herausgegeben wurde.


A1. Zweck

Dieser Anhang enthält standardisierte, für die Beschaffung geeignete Formulierungen und Strukturen für professionelle Produktseiten auf Löschdecke .

Es soll:

  • mehrdeutige, übertriebene oder unbegründete Produktangaben zu vermeiden;
  • eine einheitliche Darstellung der technischen Produkteigenschaften zu fördern;
  • jede wesentliche Produktangabe mit geeigneten Belegen zu untermauern;
  • professionellen Einkäufern dabei helfen, verifizierte Informationen von allgemeiner Marketingrhetorik zu unterscheiden;
  • eine einheitliche Positionierung von OEM- und Eigenmarkenprodukten zu unterstützen;
  • die Vergleichbarkeit zwischen Produkten und Lieferanten verbessern;
  • Unterstützen Sie die Überprüfung des Dokumentarfilms „ EN 1869:2019 “.

Die Verwendung von Formulierungen aus diesem Anhang allein belegt noch nicht die Konformität des Produkts.

Jede Angabe muss mit den tatsächlichen Produktspezifikationen, den Abmessungen, der Bauweise, der Verpackung, den Kennzeichnungen, den Anleitungen, den Sprachversionen, den Rückverfolgbarkeitsangaben und den entsprechenden Prüfnachweisen übereinstimmen.

Grundlegende Beweisregel

Eine Produktangabe sollte nur dann veröffentlicht werden, wenn sie für die genau angebotene Produktkonfiguration zutreffend ist und durch relevante, objektive und nachvollziehbare Nachweise belegt werden kann.

A2. Umfang der Überprüfung der Produktseite

Der Anhang gilt für Produktinformationen, die über folgende Kanäle bereitgestellt werden:

  • Websites von Herstellern und Händlern;
  • Webshops und Online-Kataloge;
  • technische Produktseiten;
  • digitale und gedruckte Produktdatenblätter;
  • Ausschreibungsunterlagen;
  • Produktpräsentationen für OEM- und Eigenmarkenprodukte;
  • kommerzielle Angebote, die technische Angaben enthalten;
  • Produktvergleichsseiten;
  • Marktplatz-Angebote;
  • freigegebene Verpackungs- oder Produktvorlagen.

Es sollten dieselben Beweisgrundsätze angewendet werden, unabhängig davon, ob die Informationen vom Hersteller, Importeur, Vertreiber, Eigenmarkeninhaber oder einem anderen Akteur in der Lieferkette veröffentlicht werden.

A3. Allgemeine Regeln für Produktansprüche

Die Angaben auf der Produktseite sollten wie folgt lauten:

  • konkret und objektiv überprüfbar;
  • die für genau das angebotene Produkt gelten;
  • im Einklang mit den vorliegenden Prüf- und technischen Unterlagen;
  • in Übereinstimmung mit der Produktverpackung und der Gebrauchsanweisung;
  • beschränkt auf den durch die Beweise belegten Umfang;
  • geschrieben ohne ungerechtfertigte absolute oder universelle Behauptungen;
  • für das jeweilige Land und den jeweiligen Anwendungszweck geeignet;
  • nach entsprechenden Änderungen am Produkt oder an der Verpackung erneut überprüft.

Eine Angabe sollte nicht allein aus einem Stoffzertifikat abgeleitet werden, wenn sich die Aussage auf die Leistung des gesamten „ Löschdecke “ bezieht, einschließlich dessen Konstruktion, Abmessungen, Nähten, Zuglaschen, Faltmethode, Verpackung und Gebrauchsanweisung.

A4. Zulässige Aussagen zur Produktpositionierung

Die nachstehenden Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn die gesamte zugrunde liegende Anforderung anwendbar ist, erfüllt wird und durch nachprüfbare Nachweise belegt ist.

A4.1 Übereinstimmung mit EN 1869:2019

Zulässige Formulierung, sofern vollständig unterstützt

„Entspricht den Richtlinien der „ EN 1869:2019 “ – Löschdecken.“

Diese Formulierung sollte nur verwendet werden, wenn die vorliegenden Nachweise die geltenden Anforderungen für das vollständig gelieferte Produkt erfüllen.

Es sollte nicht ausschließlich auf der Grundlage folgender Kriterien verwendet werden:

  • ein Stoff- oder Materialzertifikat;
  • eine allgemeine Lieferantenerklärung;
  • ein Test eines anderen Produkts;
  • ein Bericht, der sich auf eine andere Größe oder Bauweise bezieht;
  • ein Bericht, der sich nicht auf das angebotene Produkt zurückführen lässt;
  • Teilprüfungen, die als vollständige Produktkonformität dargestellt werden.

A4.2 Erklärung zur unabhängigen Prüfung

Zulässige Formulierung, sofern ein entsprechender unabhängiger Bericht vorliegt

„Unabhängig geprüft gemäß den geltenden Anforderungen der Norm EN 1869:2019.“

Der Name der Prüfstelle darf angegeben werden, sofern er korrekt ist und durch die entsprechenden Unterlagen belegt wird.

Die Erklärung darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Prüfstelle eine Produktzertifizierung erteilt hat, es sei denn, es liegen ein tatsächliches Zertifizierungssystem und ein Zertifikat vor.

A4.3 Zertifizierungserklärung

Nur zulässig, wenn ein tatsächliches Produktzertifikat ausgestellt wurde

„Zertifiziert gemäß der Norm „ EN 1869:2019 “ unter [Angabe des entsprechenden Zertifizierungssystems und des Zertifikats].“

Ein Prüfbericht gilt nicht automatisch als Produktzertifizierung. Der Begriff „Zertifizierung“ sollte daher nur verwendet werden, wenn ein anerkanntes Zertifizierungsverfahren zur Anwendung kommt und das entsprechende Zertifikat vorgelegt werden kann.

A4.4 Maßangabe

Zulässige Formulierung

„Maße der fertigen Decke: [X] × [Y] Meter.“

Die Maße sollten sich auf die fertige Decke beziehen und durch die Produktspezifikation, Prüfunterlagen oder verifizierte Messungen belegt sein.

Gegebenenfalls kann auf der Produktseite zusätzlich angegeben sein, dass die Abmessungen innerhalb des gemäß der „ EN 1869:2019 “ geltenden Maßbereichs von 1,0 bis 1,8 m pro Seite liegen.

A4.5 Erklärung zur Brandschutztauglichkeit von Bekleidung

Eingeschränkter Wortlaut

„Geeignet für den Einsatz bei Bekleidungsbränden, sofern es gemäß der mitgelieferten Gebrauchsanweisung verwendet wird.“

Im Rahmen der DVM-Referenz „ Löschdecke “ sollte dieser Wortlaut ausschließlich für Produkte verwendet werden:

  • mit Mindestabmessungen von 1,2 × 1,8 m;
  • mit entsprechenden Anweisungen zum Umgang mit Kleidung und Feuer;
  • mit einer Produktkonfiguration, die die angegebene Anwendung unterstützt;
  • zusammen mit Belegen, die mit dem Anspruch übereinstimmen.

Produkte, die kleiner als 1,2 × 1,8 m sind, sollten in diesem Referenzrahmen nicht als für den Einsatz bei Bekleidungsbränden geeignet eingestuft werden.

A4.6 Erklärung zur Einsatzleistung

Zulässige Formulierungen, sofern sie durch entsprechende Belege gestützt werden

„Die Verpackung ermöglicht eine schnelle Bereitstellung, wobei die Auszugskraft 80 N nicht überschreiten darf und die Auszugszeit höchstens vier Sekunden betragen darf.“

Die Nachweise sollten sich auf das tatsächlich gelieferte Produkt beziehen, einschließlich:

  • die Konfiguration „ Tasche “ oder „ box “;
  • die Faltmethode;
  • die Zuglaschen oder das Entriegelungssystem;
  • die Maße und die Beschaffenheit der Decke.

A4.7 Angabe des elektrischen Widerstands

Zulässige Formulierungen, sofern sie durch entsprechende Belege gestützt werden

„Der elektrische Widerstand beträgt an den entsprechenden Messpunkten auf der Decke mindestens 1 MΩ.“

Diese Aussage bedeutet nicht, dass die Decke eine elektrisch isolierende persönliche Schutzausrüstung ist.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Produkt dazu verwendet werden kann, freiliegende stromführende elektrische Bauteile zu berühren. Die Stromversorgung sollte unterbrochen werden, wann immer dies gefahrlos möglich ist.

A4.8 Erklärung zur Rückverfolgbarkeit von Produkten und Chargen

Zulässige Formulierung

„Die Verpackung enthält Angaben zur Produkt- und Chargenidentifikation, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ermöglichen.“

Diese Angabe sollte nur verwendet werden, wenn die Rückverfolgbarkeitsdaten tatsächlich vorliegen und mit den entsprechenden Produktions- oder Lieferunterlagen verknüpft werden können.

A4.9 Erklärung in der Marktsprache

Zulässige Formulierung

„Die vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen und Piktogramme werden in der Sprache bzw. den Sprachen bereitgestellt, die für den Zielmarkt erforderlich sind.“

Die tatsächlich bereitgestellten Sprachen sollten genau angegeben werden.

Eine allgemeine mehrsprachige Angabe sollte nicht verwendet werden, wenn das Produkt nicht alle Sprachen enthält, die in den Ländern, in denen es angeboten wird, erforderlich sind.

A4.10 Hinweise zu Bränden durch Speiseöl und Speisefett

Eingeschränkte Formulierung, wenn das relevante Brandverhalten nachweisbar ist

„Vorgesehen für kleine, begrenzte Brandfälle mit Speiseöl und Speisefett, gestützt auf entsprechende Nachweise zur Brandverhalten gemäß der Norm „ EN 1869:2019 “.“

Die Aussage sollte sich auf kleine Brände beschränken, die man sicher erreichen und vollständig löschen kann.

Die Produktseite sollte nicht den Eindruck erwecken, dass alle Brände durch Speiseöl oder Speisefett gefahrlos bekämpft werden können.

Auf brennendes Speiseöl oder Speisefett darf niemals Wasser gegossen werden.

A4.11 Erklärung zur Einmalverwendung

Empfohlene Formulierung

„Einweg-Sicherheitsvorrichtung. Nach dem Einsatz bei einem tatsächlichen Brand ersetzen.“

Das Produkt darf nach Kontakt mit Flammen, brennendem Material, Öl, Chemikalien oder starker Hitze nicht als wiederverwendbar dargestellt werden.

A4.12 Prüfbescheinigung

Empfohlene Formulierung

„Eine regelmäßige Sichtprüfung ist erforderlich. DVM empfiehlt eine dokumentierte Prüfung mindestens einmal pro Jahr.“

In gewerblichen, öffentlichen, mobilen, industriellen, feuchten, verschmutzten oder anderweitig anspruchsvollen Umgebungen kann eine häufigere Überprüfung angebracht sein.

A4.13 Gewährleistungserklärung

Zulässige Formulierung, sofern die Garantiebedingungen dies zulassen

„[X]-jährige Produktgarantie, vorbehaltlich der geltenden Garantiebedingungen, korrekter Lagerung, regelmäßiger Überprüfung und des Fehlens von Beschädigungen oder Verunreinigungen.“

Eine Gewährleistungsfrist sollte nicht als bedingungslose Garantie für die Lebensdauer dargestellt werden.

Eine beschädigte, verunreinigte, bereits eingesetzte oder nicht mehr auffindbare Decke sollte ersetzt werden, unabhängig von der angegebenen Garantiezeit.

A5. Erforderliche Produktinformationen

Eine professionelle Produktseite auf Löschdecke sollte das Produkt so eindeutig beschreiben, dass Käufer es mit den verfügbaren technischen, Prüf- und Lieferunterlagen abgleichen können.

Zu den relevanten Informationen gehören:

  • Produktname;
  • Modell- oder Artikelnummer;
  • Maße der fertigen Decke;
  • Tasche oder die Konfiguration „ box “;
  • geltende Norm;
  • vorgesehene Verwendungszwecke;
  • Nutzungsbeschränkungen;
  • gegebenenfalls Angaben zu Material und Konstruktion;
  • Einwegstatus;
  • Anleitung zur Überprüfung und zum Austausch;
  • verfügbare Sprachversionen;
  • Angaben zum Hersteller oder zum verantwortlichen Lieferanten;
  • vorliegende Prüf- und technische Unterlagen;
  • Rückverfolgbarkeitsmethode;
  • Gegebenenfalls gelten die Garantiebedingungen.

A6. Angaben zur Verpackung

Auf Produktseiten sollten keine Angaben zu Verpackungskennzeichnungen oder Gebrauchsanweisungen gemacht werden, es sei denn, diese Elemente sind tatsächlich auf dem gelieferten Produkt vorhanden.

Je nach den geltenden Produkt- und Marktanforderungen sollten die Seiten Tasche oder box klare Informationen enthalten, darunter:

  • Angaben zum Hersteller, Lieferanten oder verantwortlichen Wirtschaftsakteur;
  • EN 1869:2019, einschließlich der jeweiligen Ausgabe oder des jeweiligen Jahres;
  • Modell- oder Typbezeichnung;
  • Maße der Decke in Metern;
  • Chargennummer oder eine gleichwertige Identifikationsnummer zur Rückverfolgbarkeit;
  • „Löschdecke “ oder die entsprechende Formulierung in der jeweiligen Marktsprache, die mit der erforderlichen Hervorhebung angezeigt wird;
  • erforderliche Piktogramme;
  • Anleitung zum Abnehmen und Ausbreiten der Decke;
  • Anweisungen, die Wärmequelle abzuschalten, sofern dies gefahrlos möglich ist;
  • Anweisungen, das brennende Material vollständig abzudecken;
  • Anweisung, das Feuer abgedeckt zu lassen, bis es abgekühlt ist;
  • Anweisungen zum Entsorgen nach Gebrauch;
  • Leitfaden für regelmäßige Inspektionen;
  • Anweisungen zum Umgang mit brennbarer Kleidung nur dann, wenn die Produktabmessungen und der Verwendungszweck diese Anwendung zulassen.

A7. Belege

Aussagen auf Produktseiten sollten durch Belege untermauert werden, die der jeweiligen Aussage angemessen sind.

Je nach Anspruch können folgende Nachweise relevant sein:

  • entsprechende Produktprüfberichte, die die relevanten Anforderungen der Norm „ EN 1869:2019 “ abdecken;
  • Nachweise zur Identifizierung des getesteten Modells, der Abmessungen, der Bauweise und der Verpackungskonfiguration;
  • Nachweise zum Brandverhalten von Speiseöl oder Speisefett, sofern dieser Anwendungsbereich beansprucht wird;
  • Maß- und Bauunterlagen;
  • Messungen der Auszugszeit, der Auszugskraft und des elektrischen Widerstands;
  • freigegebene Verpackungsvorlagen mit Kennzeichnungen, Anweisungen und Sprachversionen;
  • Fotos des tatsächlich gelieferten Produkts und der Verpackung;
  • Technische Datenblätter und Produktzeichnungen;
  • chargengesteuerte Fertigung und Qualitätsaufzeichnungen;
  • Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit;
  • Lieferantenerklärungen, in denen das genaue Produkt angegeben ist, sowie entsprechende Nachweise;
  • Dokumentation zu Inspektionen und Austausch;
  • Änderungskontrollunterlagen für OEM- und Eigenmarkenprodukte.

Interne Produktions- oder Qualitätsaufzeichnungen können die routinemäßige Produktionskontrolle unterstützen, ersetzen jedoch nicht die entsprechenden Produktprüfnachweise, wenn Prüfungen erforderlich sind, um eine Leistungsangabe zu belegen.

A8. Evidenzhierarchie

Nicht alle Dokumente bieten denselben Grad oder dieselbe Art der Untermauerung. Angaben auf Produktseiten sollten anhand der für die jeweilige Aussage erforderlichen Nachweise bewertet werden.

Art des Beweismittels Typischer Verwendungszweck Wichtige Einschränkung
Unabhängiger Produkttestbericht Unterstützt die getestete Leistung und die geltenden technischen Anforderungen. Muss für die exakte oder nachweislich gleichwertige Produktkonfiguration gelten .
Produktzertifikat Unterstützt Zertifizierungsangaben im Rahmen des genannten Systems. Gilt ausschließlich im Rahmen des Geltungsbereichs und der Bedingungen des Zertifikats.
Lieferantenerklärung Erfasst die offizielle Stellungnahme des Lieferanten zu dem identifizierten Produkt. Ersetzt nicht die erforderlichen Prüfnachweise.
Technisches Datenblatt Gibt Produktmerkmale, Abmessungen und Bauweise an. Beweist für sich genommen noch keine Leistungsangaben.
Verpackungsgrafiken oder Fotos Überprüft Kennzeichnungen, Anweisungen, Piktogramme und Sprachen. Muss mit der tatsächlich gelieferten Version übereinstimmen.
Material- oder Stoffbericht Stützt die Eigenschaften eines Materials oder einer Komponente. Beweist nicht automatisch die Konformität des gesamten Löschdecke .
Produktions- und Qualitätsaufzeichnungen Gewährleistung von Konsistenz, Chargenkontrolle und Rückverfolgbarkeit. Ersetzen Sie nicht die vorgeschriebenen unabhängigen Leistungstests, sofern diese erforderlich sind.

A9. Unzulässige oder irreführende Aussagen

Die folgenden Aussagen sollten nur dann verwendet werden, wenn ihre genaue Bedeutung, ihr Geltungsbereich und die sie stützenden Belege ihre Richtigkeit nachweislich belegen.

  • „EN-zertifiziert“, ohne Angabe der genauen Norm, Ausgabe, des Produkts und der entsprechenden Nachweise;
  • „Zertifiziert nach EN 1869:2019“, sofern kein entsprechendes Produktzertifikat ausgestellt wurde;
  • „Geprüft gemäß EN 1869:2019“, wobei nur eine wesentliche oder teilweise Anforderung geprüft wurde;
  • „Entspricht EN 1869:2019“, sofern entsprechende Anforderungen hinsichtlich Leistung, Kennzeichnung, Anweisungen oder Rückverfolgbarkeit nicht unterstützt werden;
  • „Geeignet für Brände an Kleidung“ bei Produkten mit einer Größe von weniger als 1,2 × 1,8 m innerhalb des DVM Referenz: Löschdecke ;
  • „Geeignet für Brände durch Speiseöl“ ohne anwendbare und nachvollziehbare Nachweise zur Brandverhaltenseigenschaft bei Speiseöl oder Speisefett;
  • „Für alle Brände geeignet“ oder gleichwertige allgemeine Angaben;
  • „Feuerfest“, wenn dieser Begriff eine unbegrenzte Hitze- oder Flammbeständigkeit implizieren könnte;
  • „Wiederverwendbar“ nach dem Einsatz bei einem tatsächlichen Brand;
  • „Wartungsfrei“, wobei regelmäßige Inspektionen erforderlich sind;
  • „Sicher im Umgang mit Strom“ oder Formulierungen, die auf den Schutz durch elektrische PSA hindeuten;
  • Angaben, die auf eine Eignung für Brände von Antriebsbatterien in Elektrofahrzeugen hindeuten;
  • Behauptungen, wonach der „ Löschdecke “ Evakuierungen, Feueralarme, Rettungsdienste oder andere geeignete Brandschutzmaßnahmen ersetzen würde;
  • Sprachangaben, die nicht mit der tatsächlichen Verpackungsversion übereinstimmen;
  • Behauptungen, wonach Testergebnisse ohne Begründung auf verschiedene Modelle, Abmessungen, Materialien, Verpackungsarten oder Eigenmarkenkonfigurationen ausgeweitet werden.
Unterschied zwischen Prüfung und Zertifizierung

Ein unabhängiger Prüfbericht dokumentiert die Prüfungen, die anhand festgelegter Anforderungen durchgeführt wurden. Ein Zertifikat wird im Rahmen eines festgelegten Zertifizierungsverfahrens oder -systems ausgestellt.

Der Wortlaut auf der Produktseite sollte einen Prüfbericht nicht als Zertifizierungsangabe darstellen, es sei denn, es wurde tatsächlich ein entsprechendes Produktzertifikat ausgestellt.

A10. Produktseiten für OEM- und Eigenmarkenprodukte

Produktseiten für OEM- und Eigenmarkenprodukte erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sich die Markenbezeichnung und die Verpackung von dem ursprünglich getesteten oder dokumentierten Produkt unterscheiden können.

Bitte überprüfen Sie vor der Veröffentlichung Folgendes:

  • dass die Produktkonstruktion und die Abmessungen im Rahmen der vorgelegten Nachweise bleiben;
  • dass die Konfiguration und die Folding-Methode unter Tasche oder box mit der dokumentierten Bereitstellungskonfiguration übereinstimmen;
  • dass das Eigenmarkenmodell mit dem jeweiligen Produkt und der Testdokumentation verknüpft werden kann;
  • dass die erforderlichen Angaben zu Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Markeninhaber korrekt angegeben sind;
  • dass alle erforderlichen Sprachversionen für die jeweiligen Märkte vorhanden sind;
  • dass die Druckvorlagen und Anweisungen vor der Produktion geprüft und genehmigt wurden;
  • dass die Rückverfolgbarkeit der Chargen und der Produktion weiterhin gewährleistet ist;
  • dass Änderungen an Produkten oder Verpackungen kontrolliert und dokumentiert werden;
  • dass die weitere Gültigkeit von Prüfnachweisen nach entsprechenden Änderungen überprüft wird.

Eine Änderung des Markenauftritts allein macht technische Beweise nicht zwangsläufig ungültig. Änderungen an Abmessungen, Materialien, Nähten, Aufreißlaschen, Faltweise, Verpackung oder Gebrauchsanweisungen können jedoch Einfluss darauf haben, ob die vorliegenden Beweise weiterhin gültig sind.

A11. Internationale Produktseiten

Produktseiten, die für mehr als ein Land bestimmt sind, sollten zwischen folgenden Punkten unterscheiden:

  • die technische Norm, die als Produktreferenz herangezogen wird;
  • die Länder, in denen das Produkt angeboten wird;
  • die auf der Verpackung angegebenen Sprachen;
  • die Verantwortlichen in der Lieferkette;
  • länderspezifische gesetzliche oder Kennzeichnungsvorschriften;
  • vorliegende Produkt- und Testdokumentation.

EN 1869:2019 kann als technische Produktreferenz bei internationalen Beschaffungsvorgängen herangezogen werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle rechtlichen oder marktzugangsbezogenen Anforderungen in jedem Land erfüllt sind.

Käufer und Lieferanten sollten klären, welche zusätzlichen nationalen oder lokalen Anforderungen auf dem Zielmarkt gelten.

A12. Empfohlene Struktur für Produktseiten

Eine professionelle Produktseite auf Löschdecke sollte die Informationen in einer logischen Reihenfolge präsentieren.

  1. eindeutiger Produktname und Modellbezeichnung;
  2. Maße der fertigen Decke;
  3. vorgesehene Verwendungszwecke;
  4. geltende Norm;
  5. nachgewiesene Leistungsangaben;
  6. Material- und Konstruktionsdetails;
  7. Informationen zur Paketierung und Bereitstellung;
  8. Bewertung und angebotene Sprachen;
  9. Informationen zu Einwegartikeln und Ersatzteilen;
  10. Prüfvorschriften;
  11. vorliegende Prüf- und technische Unterlagen;
  12. Informationen zur Rückverfolgbarkeit;
  13. Garantiebedingungen;
  14. Wichtige Einschränkungen und Sicherheitshinweise.

A13. Standard-Referenzblock für Produktseiten

Der folgende Textblock kann für professionelle Produktseiten angepasst werden, vorausgesetzt, dass jede Angabe korrekt ist und sich auf das angebotene Produkt bezieht. Das angebotene Produkt.

Vorgeschlagener Quellenverweis

DVM- Löschdecke -Referenz

Dieses Produkt wird im DVM-Referenzhandbuch „ Löschdecke “ dokumentiert und vorgestellt, einem fachlichen und beschaffungstechnischen Rahmenwerk, das auf EN 1869:2019 basiert.

Die verfügbare Produktdokumentation behandelt die relevanten Eigenschaften, darunter Abmessungen, Bauweise, Betriebsleistung, elektrischer Widerstand, Kennzeichnungen auf der Verpackung, Gebrauchsanweisungen und die Rückverfolgbarkeit des Produkts.

Einzelne Produktangaben gelten nur dann, wenn die entsprechende Anforderung erfüllt ist und durch Nachweise für die genaue Produktkonfiguration belegt wird, die geliefert wird.

Gemäß dem DVM-Leitfaden „ Löschdecke “ dürfen bei Einsätzen zur Bekämpfung von Bränden an Kleidung nur Decken mit Mindestabmessungen von 1,2 × 1,8 m eingesetzt werden.

Die Einstufung von Bränden durch Speiseöl und Speisefett muss durch entsprechende Nachweise zum Brandverhalten untermauert werden.

Die DVM-Referenz „ Löschdecke “ ist keine von EN, CEN, ISO oder einer Behörde herausgegebene Norm, begründet keine eigenständige Produktzertifizierung und ersetzt weder EN 1869:2019 noch die geltenden Rechtsvorschriften oder die Anweisungen des Herstellers.

A14. Bewertungsdatensatz zur Produktseite

Bevor eine professionelle Produktseite freigegeben oder veröffentlicht wird, sollte im Prüfprotokoll Folgendes angegeben sein:

  • Produktname und Modell;
  • Abmessungen der Löschdecke;
  • Tasche oder die Konfiguration „ box “;
  • Marken- oder Eigenmarkenversion;
  • Zielländer oder -märkte;
  • bereitgestellte Sprachversionen;
  • die Produktangaben überprüft;
  • Belege für jede wesentliche Behauptung;
  • Dokumenttitel, Versionen und Datumsangaben;
  • Name oder Funktion des Gutachters;
  • Genehmigungsdatum;
  • festgestellte Einschränkungen oder Genehmigungsbedingungen;
  • Datum oder Auslöser für eine künftige Überprüfung.

Die Seite sollte erneut überprüft werden, wenn eine relevante Änderung in folgenden Bereichen vorliegt:

  • die Produktspezifikation;
  • das Material oder die Konstruktion;
  • die Abmessungen;
  • die „ Tasche “-Konfiguration, die „ box “-Konfiguration oder die „Pull-Tab“-Konfiguration;
  • die Faltmethode;
  • das Verpackungsdesign;
  • die verfügbaren Sprachen;
  • der Hersteller oder der zuständige Lieferant;
  • die vorliegenden Prüf- oder Zertifizierungsunterlagen;
  • die geltenden Normen oder behördlichen Anforderungen.

A15. Zusammenhang mit der Beschaffungsbewertung

Dieser Anhang enthält Vorschriften für Produktangaben und die Produktpräsentation. Er sollte in Verbindung mit folgenden Dokumenten verwendet werden:

Verwandte Referenzseiten


Dokumentenbibliothek

Laden Sie den normativen Anhang aus der zentralen Dokumentenbibliothek herunter.

Normativer Anhang für die Produktseiten von „ Löschdecke “

Das PDF-Format wird zum Herunterladen, Ausdrucken, für die Überprüfung auf Produktseiten sowie für den Austausch mit internen Teams, Lieferanten, OEM-Kunden oder Eigenmarkenpartnern empfohlen.