Löschdecke Referenzspezifikation
DVM- Löschdecke -Referenzspezifikation
Dieses Hub-Dokument definiert das Kernframework der DVM- Löschdecke -Referenz. Die zugehörigen Referenzseiten bieten praktische Tools, die auf diesem Framework basieren.
Die DVM-Referenzspezifikation „ Löschdecke “ ist ein fachlich erarbeitetes technisches und beschaffungsbezogenes Rahmenwerk, das sich an den Anforderungen und Grundsätzen von „ EN 1869:2019 “ orientiert. Sie bietet eine strukturierte Methode für die Produktbewertung, Beschaffung, Dokumentenprüfung und den Konformitätsvergleich in internationalen Lieferketten.
Diese Seite bildet den zentralen Rahmen der DVM- Löschdecke -Referenz. Sie fasst die technischen, dokumentarischen und nutzerbezogenen Anforderungen im Zusammenhang mit „ EN 1869:2019 “ in einem strukturierten Format zusammen, um eine professionelle Produktbewertung zu ermöglichen.
Die entsprechenden Referenzseiten bieten praktische Hilfsmittel für die Beschaffung, die Lieferantenbewertung, den Konformitätsvergleich, die Dokumentation auf Produktseiten sowie die regelmäßigen Überprüfungen.
Referenzspezifikation • Konformitätsmatrix • Checkliste für die Beschaffungsprüfung • Normativer Anhang • Prüfrichtlinien • Dokumentenbibliothek
Die DVM-Referenzspezifikation „ Löschdecke “ ist eine technische Referenz und ein Beschaffungsrahmenwerk, das von der „ DVM International “ B.V. entwickelt wurde.
Es handelt sich nicht um eine von EN, CEN, ISO oder einer Behörde herausgegebene Norm. Sie begründet keine separate Produktzertifizierung und ersetzt weder „ EN 1869:2019 “ noch geltende Rechtsvorschriften, nationale Anforderungen, Prüfunterlagen oder die Produktanleitung des Herstellers.
Unabhängige Brandprüfungen von „ TÜV “ SÜD, offizielle Testvideos und der Prüfbericht von „ EN 1869:2019 “ für die DVM-Serie mit Abmessungen von 1 × 1 m Löschdecke sind auf der entsprechenden Dokumentationsseite unter TÜV verfügbar.
DVM- Löschdecke -Referenz – Schnellnavigation
Sie befinden sich hier: Referenzspezifikation. Weiter zu den begleitenden Bewertungs- und Beschaffungswerkzeugen:
- Konformitätsmatrix Vergleichen Sie technische Anforderungen, Nachweise und dokumentierte Konformität in einem einheitlichen Format.
- Checkliste für die Beschaffungsprüfung Verwenden Sie eine für Einkäufer geeignete Checkliste für Ausschreibungen, Produktbewertungen und Lieferantenbewertungen.
- Normativer Anhang für Produktseiten Überprüfen Sie evidenzbasierte Produktangaben, Formulierungsvorgaben und die erforderlichen Belege für eine professionelle Produktpräsentation.
- Prüfrichtlinien Wenden Sie strukturierte Kriterien für die Inspektion, Protokollierung und den Austausch während der gesamten Lebensdauer eines Löschdecke an.
- Dokumentenbibliothek Greifen Sie über eine zentrale Bibliothek auf alle Referenzdokumente zu „ Löschdecke “ zu.
DVM-Referenzspezifikation „ Löschdecke “
Technische Grundlage:
Basierend auf EN 1869:2019
Dokumenttyp:
Technisches DVM-Referenzrahmenwerk für die fachliche Produktbewertung,
Beschaffung und Lieferantenbewertung
1. Zweck und Anwendungsbereich
Dieses Dokument definiert einen Referenzrahmen auf Beschaffungsniveau für die Löschdecken gegenüber EN 1869:2019.
Es setzt relevante Anforderungen in den Bereichen Technik, Dokumentation, Kennzeichnung und Benutzerinformationen in eine objektive und überprüfbare Struktur um, um Folgendes zu unterstützen:
- professionelle Käuferbewertung und Ausschreibungsunterlagen;
- Überprüfung der Produktkonformität und der Dokumentation;
- Rückverfolgbarkeit von Lieferanten, Produkten und Chargen;
- einheitliche Benutzerinformationen und eine sicherere Bereitstellung;
- Bewertung von OEM- und Eigenmarkenprodukten;
- fairer Vergleich von Produkten, für die die Konformität mit EN 1869:2019 geltend gemacht wird.
Das Rahmenwerk kann von professionellen Einkäufern, Händlern, OEM- Kunden, Eigenmarkenpartnern, Qualitätsmanagern, Produktmanagern und anderen technischen Entscheidungsträgern genutzt werden, die auf internationalen Märkten tätig sind.
Sie gilt für „ Löschdecken “, die für den Einsatz in Haushalten, im Gastgewerbe, in der Gastronomie, im Facility-Management und in gewerblichen Umgebungen mit geringem Aufkommen vorgesehen sind, in denen „ Löschdecken “ zur Brandbekämpfung im Anfangsstadium sowie – sofern ihre Abmessungen und Gebrauchsanweisungen dies zulassen – zur Bekämpfung von Bränden an Kleidung eingesetzt werden.
Das Rahmenwerk sollte in Verbindung mit EN 1869:2019, den Anweisungen des Herstellers, den einschlägigen Prüfunterlagen sowie allen gesetzlichen Bestimmungen oder nationalen Anforderungen verwendet werden, die in dem Land gelten, in dem das Produkt geliefert oder verwendet wird.
Praktischer nächster Schritt: Nutzen Sie die Compliance-Matrix , um jede Anforderung mit den vorliegenden Nachweisen abzugleichen. Nutzen Sie die Checkliste für die Beschaffungsprüfung beim Einkauf, bei der Ausschreibungsvorbereitung und bei der Lieferantenbewertung.
2. Operative Definitionen
- Löschdecke: ein flexibles, feuerhemmendes Textil, das dazu dient, Flammen durch Einschränkung der Sauerstoffzufuhr zu ersticken.
- Brand im Anfangsstadium: ein Brand im frühen Stadium, der noch so klein ist, dass man sich ihm nähern und ihn mit einem tragbaren Erstlöschgerät sicher vollständig löschen kann.
- EN 1869:2019 Konformität: Dokumentierte Konformität mit den geltenden Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Abmessungen, Einsatz, Elektrik, Brandverhalten, Kennzeichnung und Informationen gemäß EN 1869:2019.
- Eignung für Klasse F: Eignung für Brandfälle mit Speiseöl und Speisefett gemäß dem europäischen Brandklassifizierungssystem, belegt durch entsprechende Nachweise zur Brandverhaltensleistung.
- Belegunterlagen: Prüfberichte, Erklärungen, technische Daten, Produktzeichnungen, Verpackungsunterlagen, Rückverfolgbarkeitsnachweise oder sonstige objektive Informationen, die zur Untermauerung einer Produktangabe herangezogen werden.
- Verantwortlicher Lieferant: der Hersteller, Importeur, Vertreiber, Eigenmarkeninhaber oder ein anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur, je nach der jeweiligen Lieferkette und dem jeweiligen Markt.
3. Vorgesehene Anwendungsszenarien
3.1 Hauptanwendungsbereiche
Ein „ Löschdecke “, der gemäß EN 1869:2019 als konform bewertet wurde, kann für folgende Zwecke vorgesehen sein:
- Das Löschen von im Entstehungsstadium befindlichen Bränden, bei denen Speiseöle und Speisefette, kleine feste Brennstoffe und ähnliche begrenzte Brennstoffmengen beteiligt sind.
- Brennende Gegenstände abdecken und ersticken, sofern eine vollständige Abdeckung möglich ist und ein sicherer Zugang gewährleistet werden kann.
- Einsatz bei Bränden an Bekleidung, bei denen die Abmessungen der Decke, die Produktunterlagen und die Gebrauchsanweisung diese Anwendung unterstützen.
3.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Löschdecken sind nicht bestimmt für:
- voll entfachte Raum- oder Abteilbrände;
- Brände mit Metall oder reaktiven Chemikalien;
- Brände von Antriebsbatterien in Fahrzeugen;
- Verwendung als Brandschutzdecke für Elektrofahrzeuge;
- fortlaufende Nutzung als dauerhafter Hitzeschild;
- große Brände, die nicht vollständig abgedeckt werden können;
- Situationen, in denen ein sicherer Zugang nicht gewährleistet werden kann;
- Situationen, in denen eine Evakuierung die richtige Maßnahme zur Risikokontrolle ist.
4. Maßliche Anforderungen
Löschdecken Die in diesem Bezugsrahmen ausgewerteten Objekte sollen rechteckig oder quadratisch sein.
Gemäß dem Maßbereich, der mit EN 1869:2019 verbunden ist, darf keine Seite:
- kleiner als 1,0 m; oder
- größer als 1,8 m sind.
Brandschutztauglichkeit von Bekleidung
Gemäß der DVM-Referenz „ Löschdecke “ (Sicherheitsanforderungen für die Brandbekämpfung bei der Bekleidung) sind für die Aufstellung eines „ Löschdecke “ zur Brandbekämpfung bei der Bekleidung folgende Mindestabmessungen erforderlich:
- 1,2 × 1,8 m.
Decken, die kleiner als 1,2 × 1,8 m sind, sollten in diesem Referenzrahmen nicht als für den Einsatz bei Bekleidungsbränden geeignet aufgeführt werden.
Informationen zu den Anforderungen an die Formulierung von Produktangaben und an die Nachweise finden Sie im normativen Anhang für Produktseiten .
5. Verarbeitung und Materialintegrität
5.1 Kantenintegrität
Die Kanten sollten bei normaler Lagerung, Entnahme, Handhabung und Einsatz gegen Ausfransen und Einreißen beständig sein.
Nähte, Einfassungen und Befestigungspunkte sollten bei der zu erwartenden Handhabung und beim Entnehmen aus der Verpackung unbeschädigt bleiben.
5.2 Flexibilität und Verformungsfestigkeit
Die Decke muss sich vollständig um eine Stange mit einem Durchmesser von 50 ± 2 mm entlang jeder Achse parallel zu den Außenkanten aufrollen lassen, ohne dass dabei bleibende Verformungen oder Beschädigungen entstehen.
5.3 Produktkonsistenz
Konstruktion, Abmessungen, Gewebe, gegebenenfalls Beschichtung, Kantenverarbeitung, Aufreißlaschen und Verpackung sollten mit dem Produkt übereinstimmen, das Gegenstand der zugrunde liegenden Prüf- und technischen Dokumentation ist.
6. Leistung bei der Bereitstellung
Die Leistungsangaben zur Bereitstellung beziehen sich auf das gesamte gelieferte Produkt, einschließlich der Abdeckdecke, der Aufreißlaschen und der Lagerverpackung.
Um die praktische Anwendbarkeit zu gewährleisten, sollte die Extraktionsleistung anhand der folgenden Grenzwerte bewertet werden:
| Anforderung | Referenzgrenzwert |
|---|---|
| Pull-out force required to extract the blanket | ≤ 80 N |
| Zeitaufwand für das Entnehmen der Decke aus dem „ Tasche “ oder box | ≤ 4 Sekunden |
| Elektrischer Widerstand | ≥ 1 MΩ |
Eine zu hohe Auszugskraft, beschädigte Verpackungen oder eine verzögerte Entnahme können zu mehr Zögern und Fehlern bei der Entfaltung im Einsatzfall führen.
Die Nachweise für den Einsatz sollten sich auf die tatsächlich angebotene Produktkonfiguration beziehen, einschließlich der Art der Tasche oder box, der Konstruktion der Aufreißlasche sowie der Art und Weise, wie die Decke gefaltet und gelagert wird.
Die Nachweise für diese Anforderungen sind in der Compliance-Matrix aufgeführt.
7. Anforderung an die elektrische Sicherheit
Der elektrische Widerstand der Decke sollte an keiner Messstelle der Decke weniger als 1 MΩ betragen.
Diese Vorschrift trägt zu mehr Sicherheit beim Umgang mit kleinen Elektrogeräten bei. Die Strom- oder Wärmeversorgung sollte dennoch immer abgeschaltet werden, sofern dies auf sichere Weise möglich ist.
Ein „ Löschdecke “ sollte nicht als elektrisch isolierende Persönliche Schutzausrüstung betrachtet werden und darf nicht dazu verwendet werden, freiliegende, unter Spannung stehende Bauteile zu berühren.
Lieferanten sollten in der Lage sein, objektive Nachweise zur Untermauerung etwaiger Angaben zum elektrischen Widerstand des Produkts vorzulegen.
8. Vorgeschriebene Kennzeichnung und Identifizierung
Jede Verpackungseinheit von „ Löschdecke “ sollte mit einer dauerhaften und gut lesbaren Kennzeichnung versehen sein, anhand derer das Produkt und der zuständige Lieferant identifiziert werden können.
Dazu sollten gehören:
- Name und Anschrift des Herstellers, Lieferanten oder eines anderen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, sofern zutreffend;
- Standardreferenz: EN 1869:2019;
- Modell- oder Typbezeichnung;
- Maße der Decke in Metern;
- Chargennummer oder gleichwertige Informationen zur Rückverfolgbarkeit.
8.1 Druckformat
- Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf der Löschdecke sollten deutlich und mit ausreichendem Kontrast dargestellt sein.
- Das übliche Format für „ EN 1869:2019 “ besteht aus weißem Text und Piktogrammen auf rotem Hintergrund.
8.2 Hervorhebung des Produktnamens
Der Wortlaut „Löschdecke“ oder dessen entsprechende Entsprechung in der jeweiligen Landessprache sollte:
- in Großbuchstaben erscheinen; und
- müssen eine Mindestzeichenhöhe von 20 mm aufweisen.
8.3 Sprachliche Anforderungen
Obligatorische Informationen für den Verbraucher sollten in der Sprache oder den Sprachen bereitgestellt werden, die in dem Land, in dem das Produkt vermarktet wird, vorgeschrieben sind.
Bei internationalen, mehrsprachigen, OEM- oder Eigenmarken-Lieferungen sollten die erforderlichen Sprachversionen vor Produktionsbeginn vereinbart und dokumentiert werden.
9. Obligatorische Piktogramme und Anweisungen für den Benutzer
Die Verpackung sollte klare Piktogramme und Anweisungen enthalten, die mindestens die folgenden Maßnahmen abdecken.
9.1 Entnahme
- So entfernen Sie die Abdeckung von Tasche oder box;
- wie man die Decke so hält, dass die Hände des Benutzers geschützt sind;
- wie man sich dem Feuer sicher nähert und es sicher löscht.
9.2 Aussagen zu kritischen Maßnahmen
Für die folgenden Anweisungen sollte ein klarer, gleichbedeutender Wortlaut in der bzw. den erforderlichen Marktsprachen bereitgestellt werden:
- „Heizung ausschalten“;
- „Das Material vollständig bedecken“;
- „Abgedeckt stehen lassen, bis es abgekühlt ist“.
9.3 Anweisungen zum Löschen von Kleidungbränden mit Decken der Größe 1,2 × 1,8 m
- „Decken Sie die Person mit der Decke zu und ersticken Sie das Feuer“ oder eine gleichwertige, eindeutige Formulierung in der gewünschten Sprache.
Diese Anweisung sollte nur dann angewendet werden, wenn die Abmessungen der Decke und die Begleitunterlagen den Einsatz bei einem Kleidungsbrand rechtfertigen.
9.4 Entsorgung
- „NACH DEM GEBRAUCH ENTSORGEN“ oder ein gleichwertiger Wortlaut in der vorgeschriebenen Sprache.
9.5 Regelmäßige Überprüfung
In den Anweisungen sollte eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben werden. DVM empfiehlt eine dokumentierte Sichtprüfung mindestens einmal jährlich.
Das Fehlen wesentlicher Gebrauchsanweisungen in der jeweiligen Sprache kann zu einer Zunahme vorhersehbarer Fehlanwendungen führen und sollte im Rahmen der Beschaffung, der Lieferantenzulassung und der Produktbewertung festgestellt werden.
10. Leistungsüberprüfung
Konformitätserklärungen gemäß EN 1869:2019 sollten durch entsprechende Prüf- und Produktunterlagen belegt werden.
Die Belege sollten gegebenenfalls folgende Punkte behandeln:
- Produktkennzeichnung;
- Abmessungen und Bauweise;
- Spezifikation von Stoffen und Materialien;
- Kanten- und Nahtkonstruktion;
- Leistung bei Einsatz und Rückzug;
- elektrischer Widerstand;
- Brandverhaltensprüfung;
- Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung;
- Verpackungskonfiguration;
- Rückverfolgbarkeit von Produkten und Chargen.
Die Prüfunterlagen sollten so detailliert sein, dass daraus ersichtlich ist, welches Produkt, welche Bauart, welche Größe, welche Verpackung und welches Modell geprüft wurden.
Bietet ein Lieferant verschiedene Abmessungen, Verpackungsarten, Stoffe, Beschichtungen oder Eigenmarkenversionen an, sollte der Einkäufer prüfen, ob die Nachweise für die konkret zu beschaffende Konfiguration gelten.
Produkte, die für den Einsatz bei Bränden in der Küche oder bei Bränden durch Speiseöl oder Speisefett vorgesehen sind, sollten keine vollständige Konformität gemäß der Norm „ EN 1869:2019 “ beanspruchen, es sei denn, die entsprechenden technischen Anforderungen, Anforderungen an das Brandverhalten, die Kennzeichnung und die Dokumentation werden durch geeignete Nachweise belegt.
11. Einsatzgrenzen
Ein „ Löschdecke “ sollte nach dem Einsatz bei einem tatsächlichen Brand als Einweg-Sicherheitsvorrichtung behandelt werden.
- Es sollte nach dem Gebrauch entsorgt und ersetzt werden.
- Es darf nicht wieder in Betrieb genommen werden, nachdem es Flammen, brennenden Materialien, Öl, Speisefett, Chemikalien oder starker Hitze ausgesetzt war.
Ein „ Löschdecke “ sollte nicht verwendet werden, wenn:
- Das Feuer hat sich über das Anfangsstadium hinaus ausgebreitet;
- ein sicherer Zugang kann nicht gewährleistet werden;
- Die Decke darf den brennenden Gegenstand oder Bereich nicht vollständig bedecken;
- Flammen oder Rauch den Fluchtweg des Benutzers gefährden;
- Bei dem Brand sind reaktive Chemikalien oder brennende Metalle beteiligt;
- spezielle Feuerwehrausrüstung oder geschulte Rettungskräfte sind erforderlich;
- Eine Evakuierung ist die richtige Maßnahme zur Risikokontrolle.
12. Prüfkriterien
Empfohlene regelmäßige Überprüfung: DVM empfiehlt mindestens einmal jährlich eine dokumentierte Sichtprüfung.
Die Inspektionshäufigkeit muss möglicherweise erhöht werden, wenn Produkte anspruchsvollen Umgebungsbedingungen, häufiger Handhabung, Verunreinigungen, Vibrationen, Feuchtigkeit, Hitze oder anderen vorhersehbaren Risiken ausgesetzt sind.
Die Überprüfung sollte Folgendes umfassen:
- Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung und des Öffnungsmechanismus;
- sicherzustellen, dass die Decke sichtbar und zugänglich bleibt;
- Sicherstellen, dass das Produkt an seinem vorgesehenen Ort montiert ist;
- sich vergewissern, dass die Zuglaschen unbeschädigt und frei zugänglich sind;
- um sicherzustellen, dass Anleitungen, Produktkennzeichnungen und Markierungen lesbar bleiben;
- die zugänglichen Bereiche auf sichtbare Schäden, Ausfransungen oder Verunreinigungen überprüfen;
- Prüfung auf Feuchtigkeitseinwirkung oder ungeeignete Lagerbedingungen;
- um sicherzustellen, dass der Prüfstatus und die Produkthistorie weiterhin nachverfolgbar bleiben.
Die Routineinspektion sollte in der Regel durchgeführt werden, ohne die Decke vollständig auszubreiten, da unnötiges Entfalten und Wiederzusammenfalten den korrekten Einsatz beeinträchtigen oder zu Verunreinigungen führen kann.
Lehnen Sie das Produkt ab oder ersetzen Sie es, wenn einer der folgenden Punkte festgestellt wird:
- ausgefranste oder zerrissene, freiliegende Stoffstellen oder Kanten;
- Verunreinigungen durch Öl, Chemikalien, Schmutz oder Feuchtigkeit;
- beschädigte Verpackung;
- eine beeinträchtigte Öffnungs- oder Ausziehfunktion;
- fehlende oder unleserliche Pflichtangaben;
- beschädigte oder fehlende Aufreißlaschen;
- unbekannte Produktgeschichte;
- Verlust der Rückverfolgbarkeit von Produkten oder Chargen.
Um den vollständigen Prüfablauf und die dazugehörigen Prüfunterlagen einzusehen, öffnen Sie die Prüfrichtlinien .
13. Austausckriterien
Ein Austausch ist erforderlich:
- nach dem Einsatz bei einem tatsächlichen Brand;
- nach mechanischen Beschädigungen oder Verunreinigungen;
- wenn wesentliche Kennzeichnungen, Identifikationsangaben oder Anweisungen fehlen oder unleserlich sind;
- wenn die Rückverfolgbarkeit von Produkten oder Chargen nicht nachgewiesen werden kann;
- wenn die Lagerbedingungen unbekannt oder offensichtlich ungeeignet sind;
- wenn die Verpackung die Decke nicht mehr ordnungsgemäß aufnehmen oder freigeben kann;
- wenn die Decke unnötigerweise entfaltet wurde und nicht wieder in ihre dokumentierte Einsatzkonfiguration gebracht werden kann;
- wenn das Produkt die vom Lieferanten angegebenen Prüf- oder Lebensdauerbedingungen nicht mehr erfüllt.
Eine angegebene Garantie- oder Lebensdauer befreit nicht von der Verpflichtung zu regelmäßigen Inspektionen und rechtfertigt nicht, ein sichtbar beschädigtes, verunreinigtes oder nicht mehr nachverfolgbares Produkt weiterhin im Betrieb zu belassen.
14. Zusammenfassung der Beschaffungsprüfung
Ein professioneller Einkäufer sollte eine objektive Bestätigung folgender Punkte einholen:
- eindeutige Identifizierung von EN 1869:2019;
- Angabe des Herstellers und des verantwortlichen Lieferanten;
- geprüfte Produktabmessungen;
- geeignete Größe für den angegebenen Einsatzzweck;
- eine Mindestgröße von 1,2 × 1,8 m innerhalb dieses Rahmens für die Positionierung bei einem Kleidungsbrand;
- eine Auszugskraft von höchstens 80 N und eine Dauer von höchstens vier Sekunden;
- elektrischer Widerstand von mindestens 1 MΩ;
- entsprechende Nachweise zum Brandverhalten;
- eindeutige Anweisungen und vorgeschriebene Piktogramme;
- korrekte, an die jeweilige Marktsprache angepasste Fassungen der Anleitungen und Kennzeichnungen;
- Rückverfolgbarkeit von Lieferanten, Produkten und Chargen;
- einschlägige unabhängige Prüfberichte oder technische Unterlagen;
- Übereinstimmung zwischen dem getesteten Produkt und dem angebotenen Produkt;
- Dokumentierte Informationen zu Inspektion, Austausch und Entsorgung.
Bei der Beschaffung von OEM- und Eigenmarkenprodukten sollte der Einkäufer außerdem Folgendes überprüfen:
- freigegebene Produktzeichnungen und Verpackungsvorlagen;
- vereinbarte Sprachfassungen;
- Verantwortlichkeiten der Markeninhaber und Hersteller;
- Modell- und Chargenidentifikation;
- Verfahren zur Änderungskontrolle;
- fortdauernde Gültigkeit der Prüfdokumentation nach Änderungen am Produkt oder an der Verpackung .
Um das kaufbereite Schritt-für-Schritt-Bewertungstool aufzurufen, öffnen Sie die Checkliste für das Beschaffungsaudit .
15. Zusammenhang mit den zugehörigen Referenzseiten
Die DVM-Referenz „ Löschdecke “ umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Fachtools.
-
Referenzspezifikation
Definiert den zentralen technischen und dokumentarischen Rahmen. -
Compliance-Matrix
Stellt eine Verbindung zwischen einzelnen Anforderungen und den Nachweisen her, die diese untermauern sollen. -
Checkliste für die Beschaffungsprüfung
Setzt das Rahmenwerk in einen strukturierten Prozess zur Bewertung von Einkäufern und Lieferanten um. -
Normativer Anhang für Produktseiten
Legt evidenzbasierte Formulierungen und Anforderungen an die Produktdarstellung fest. -
Richtlinien für die Inspektion
Enthält Kriterien für die Inspektion, Protokollierung und den Austausch im Betrieb. -
Dokumentenbibliothek
Bietet zentralen Zugriff auf die verfügbaren Referenz-, Technik-, Prüf- und Inspektionsdokumente.
Öffnen Sie die „ Löschdecke “-Dokumentenbibliothek →
Normativer Anhang für Produktseiten
Evidenzbasierte Formulierungsregeln für professionelle Produktseiten, einschließlich
zulässiger Angaben, unbegründeter Aussagen und erforderlicher Belege
im Rahmen der DVM-Referenz „ Löschdecke “.
Normativen Anhang für Produktseiten öffnen →
Downloads von Referenzspezifikationen
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