Normativer Anhang für Produktseiten (EFRS-1:2025)

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Normativer Anhang für Produktseiten

EFRS-1:2025 ist eine Europäische Löschdecken-Referenzspezifikation, basierend auf EN 1869:2019, die einen objektiven Rahmen für Produktpositionierung, Beschaffungsbewertung und Konformitätsprüfung bietet.

EFRS-1:2025 – Anhang A (Positionierungstext für Produktseiten)
Status: normativer Anhang (für Beschaffungszwecke, nicht marketingbezogen)
Basis: EN 1869:2019


A1. Zweck

Dieser Anhang bietet standardisierte, für Beschaffungszwecke geeignete Formulierung und Struktur für Produktseiten von Löschdecken, die unter der Europäischen Referenzspezifikation für Löschdecken (EFRS-1:2025) positioniert sind. Er soll mehrdeutige Behauptungen verhindern und eine konsistente, prüfbare Darstellung der Anforderungen der EN 1869:2019 gewährleisten.

A2. Zulässige Produktpositionierungsaussagen

Ein Produkt darf nur dann mit den untenstehenden Aussagen positioniert werden, wenn die zugrunde liegende Anforderung erfüllt und überprüfbar ist.

A2.1 Standardkonformitätserklärung

„Entspricht EN 1869:2019 (Löschdecken).“

A2.2 Dimensionsangabe (obligatorisch)

„Maße der Löschdecke: [X] × [Y] Meter (innerhalb des EN 1869:2019-Bereichs von 1,0–1,8 m pro Seite).“

A2.3 Eignungsaussage für Kleiderbrände (eingeschränkt)

Nur für Produkte mit Mindestmaßen von 1,2 × 1,8 m verwenden:

„Nur für Kleiderbrandbekämpfung geeignet, wenn die Mindestgröße 1,2 × 1,8 m beträgt.“

Produkte, die kleiner als 1,2 × 1,8 m sind, dürfen nicht als für Kleiderbrände geeignet positioniert werden.

A2.4 Aussage zur Einsatzleistung (Verpackung)

„Die Verpackung unterstützt einen schnellen Einsatz: Ausziehkraft ≤ 80 N und Entnahmezeit ≤ 4 Sekunden.“

A2.5 Erklärung zum elektrischen Widerstand

„Elektrischer Widerstand ≥ 1 MΩ der Löschdecke.“

A2.6 Erklärung zur Rückverfolgbarkeit

„Die Verpackung enthält eine Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit und für die Rückrufbereitschaft.“

A2.7 Erklärung zu Anweisungen in Landessprache

„Obligatorische Anweisungen und Piktogramme werden in der/den Landessprache(n) des Verkaufsmarktes bereitgestellt.“

A2.8 Positionierungsaussage Brandklasse F (Küchenöle/-fette)

Nur verwenden, wo die Leistung der Brandklasse F nachweisbar ist:

„Positioniert für Speiseöl- und Fettbrandszenarien (Risikoprofil Brandklasse F) gemäß der Prüfleistung nach EN 1869:2019.“

A3. Obligatorische Verpackungsinformationen (Sicherungstext)

Die folgenden Elemente müssen auf der Tasche/box vorhanden sein und können auf der Produktseite als Prüfpunkte aufgeführt werden:

  • Name und Adresse des Lieferanten
  • EN 1869:2019 Referenz (einschließlich Jahr/Ausgabe)
  • Modell- und Typennummer
  • Löschdeckenmaße in Metern
  • Chargennummer
  • Markierungsformat weiß auf rot
  • „LÖSCHDECKE“ (oder nationales Äquivalent) in Großbuchstaben, mindestens 20 mm Höhe
  • erforderliche Piktogramme und Handlungsanweisungen, einschließlich:
    • „Wärmequelle abschalten“
    • „Brennendes Material vollständig abdecken“
    • „Abgedeckt lassen, bis es abgekühlt ist“
    • „NACH GEBRAUCH ENTSORGEN“
    • Anleitung zur regelmäßigen Überprüfung (jährliche Überprüfung empfohlen)
  • Anweisung für Kleiderbrände nur wo die Größe es zulässt:
    • „Bedecken Sie das Opfer mit der Decke und ersticken Sie das Feuer“

A4. Erforderliche Nachweisarten (wie Behauptungen gestützt werden sollten)

Aussagen auf der Produktseite sollten durch mindestens eine der folgenden Nachweisarten gestützt werden:

  • Prüfbericht(e) für die Leistung nach EN 1869:2019 (einschließlich Brandklasse F-Konformität, sofern beansprucht)
  • Chargen-kontrollierte Produktionsaufzeichnungen (Nachweis der Rückverfolgbarkeit)
  • Nachweise des Verpackungsdesigns, die obligatorische Kennzeichnungen und Sprachkonformität zeigen
  • interne QS-Prüfprotokolle, die Ausziehkraft/-zeit und elektrische Widerstandsschwellen bestätigen

A5. Verbotene oder irreführende Aussagen (nicht konforme Positionierung)

Die folgenden Aussagen sollten nicht verwendet werden, da sie mehrdeutig sind oder Käufer irreführen können:

  • „EN-geprüft“ (ohne Norm und Jahr)
  • „Geeignet für Kleiderbrände“ bei Produkten unter 1,2 × 1,8 m
  • „Geeignet für Küchenölbrände“ ohne nachweisbare Leistung gemäß Brandklasse F
  • „Entspricht EN 1869“, wenn obligatorische Kennzeichnungen oder Anweisungen in der Landessprache fehlen

A6. Standard-Konformitätsblock für Produktseiten (kopierfertig)

Konformitätsreferenz (EFRS-1:2025)
Dieses Produkt ist unter der Europäischen Referenzspezifikation für Löschdecken (EFRS-1:2025) positioniert, basierend auf EN 1869:2019, einschließlich Anforderungen an Abmessungen, Ausbreitleistung (≤80 N / ≤4 s), elektrischen Widerstand (≥1 MΩ), obligatorische Verpackungskennzeichnung, Anweisungen in Landessprache und Chargenrückverfolgbarkeit.

Für den Einsatz bei Kleiderbränden dürfen nur Löschdecken mit einer Mindestgröße von 1,2 × 1,8 m für diesen Zweck positioniert werden.
Für Küchenöl-/Fettbrandszenarien (Risikoprofil Brandklasse F) muss die Leistungskonformität überprüfbar sein.


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EFRS-1:2025 – Anhang A – Normativer Anhang für Produktseiten

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