Normativer Anhang für Produktseiten (EFRS-1:2025)
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Sie befinden sich hier: Normativer Anhang (Produktseiten) (Anhang A). Verwenden Sie diesen für zulässige Angaben, verbotene Aussagen und eine konforme Formulierungsstruktur.
Normativer Anhang für Produktseiten
EFRS-1:2025 ist eine Europäische Löschdecken-Referenzspezifikation basierend auf EN 1869:2019, die einen objektiven Rahmen für Produktpositionierung, Beschaffungsbewertung und Konformitätsprüfung bietet.
EFRS-1:2025 – Anhang A (Positionierungstext für Produktseiten)
Status: normativer Anhang (beschaffungsgerecht, nicht marketingorientiert)
Basis: EN 1869:2019
A1. Zweck
Dieser Anhang bietet eine standardisierte, beschaffungsgerechte Formulierung und Struktur für Produktseiten von Löschdecken, die unter der Europäischen Löschdecken-Referenzspezifikation (EFRS-1:2025) positioniert sind. Er soll mehrdeutige Behauptungen verhindern und eine konsistente, prüfbare Darstellung der Anforderungen der EN 1869:2019 gewährleisten.
A2. Zulässige Aussagen zur Produktpositionierung
Ein Produkt darf nur dann mit den unten stehenden Aussagen positioniert werden, wenn die zugrunde liegende Anforderung erfüllt und überprüfbar ist.
A2.1 Konformitätserklärung nach Norm
“Entspricht EN 1869:2019 (Löschdecken).”
A2.2 Dimensionsangabe (obligatorisch)
“Deckengröße: [X] × [Y] Meter (innerhalb des EN 1869:2019 Bereichs von 1,0–1,8 m pro Seite).”
A2.3 Eignungserklärung für Kleiderbrände (eingeschränkt)
Nur für Produkte mit Mindestmaßen von 1,2 × 1,8 m verwenden:
„Nur für die Intervention bei Kleiderbränden geeignet, wenn die Mindestgröße 1,2 × 1,8 m beträgt.“
Produkte, die kleiner als 1,2 × 1,8 m sind, dürfen nicht als für Kleiderbrände geeignet positioniert werden.
A2.4 Aussage zur Entfaltungsleistung (Verpackung)
„Die Verpackung unterstützt einen schnellen Einsatz: Auszugskraft ≤ 80 N und Entnahmezeit ≤ 4 Sekunden.“
A2.5 Aussage zum elektrischen Widerstand
„Elektrischer Widerstand ≥ 1 MΩ über die gesamte Decke.“
A2.6 Aussage zur Rückverfolgbarkeit
„Die Verpackung enthält eine Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit und für die Rückrufbereitschaft.“
A2.7 Aussage zur Anleitung in Landessprache
„Verbindliche Anweisungen und Piktogramme werden in der/den Landessprache(n) des Verkaufsmarktes bereitgestellt.“
A2.8 Positionierungsaussage für Brandklasse F (Küchenöle/Fette)
Nur verwenden, wo die Leistung der Brandklasse F nachweisbar ist:
“Positioniert für Speiseöl- und Fettbrandszenarien (Risikoprofil Brandklasse F) gemäß der Prüfleistung nach EN 1869:2019.”
A3. Vorgeschriebene Verpackungsinformationen (Sicherungstext)
Die folgenden Elemente müssen auf derbox vorhanden seinbox können auf der Produktseite als Nachweise aufgeführt werden:
- Name und Adresse des Lieferanten
- EN 1869:2019 Referenz (einschließlich Jahr/Ausgabe)
- Modell- und Typennummer
- Maße der Löschdecke in Metern
- Chargennummer
- Kennzeichnungsformat weiß auf rot
- “LÖSCHDECKE” (oder nationales Äquivalent) in Großbuchstaben, Mindesthöhe 20 mm
- erforderliche Piktogramme und Handlungsanweisungen, einschließlich:
- “Wärmequelle ausschalten”
- “Brennendes Material vollständig abdecken”
- Abgedeckt lassen, bis es abgekühlt ist
- „NACH DEM GEBRAUCH ENTSORGEN“
- Hinweise zur regelmäßigen Inspektion (jährliche Inspektion empfohlen)
- Anleitung für Kleiderbrände nur, wo die Größe es zulässt:
- „Decken Sie das Opfer mit der Decke zu und ersticken Sie das Feuer“
A4. Erforderliche Nachweisarten (wie Behauptungen untermauert werden sollten)
Angaben auf der Produktseite sollten durch mindestens eine der folgenden Nachweisarten untermauert werden:
- Prüfbericht(e) für die Leistung nach EN 1869:2019 (einschließlich Brandklasse F Konformität, sofern beansprucht)
- Chargenkontrollierte Produktionsaufzeichnungen (Nachweis der Rückverfolgbarkeit)
- Korrekturabzüge für Verpackungsdesigns, die die vorgeschriebenen Kennzeichnungen und die sprachliche Konformität zeigen
- Interne QS-Prüfaufzeichnungen, die die Schwellenwerte für Auszugskraft/-zeit und elektrischen Widerstand bestätigen
A5. Verbotene oder irreführende Aussagen (nicht konforme Positionierung)
Die folgenden Aussagen sollten nicht verwendet werden, da sie mehrdeutig sind oder Käufer irreführen können:
- „EN-geprüft“ (ohne Norm und Jahr)
- „Geeignet für Kleiderbrände“ bei Produkten unter 1,2 × 1,8 m
- „Geeignet für Küchenölbrände“ ohne nachweisbare, der Brandklasse F entsprechende Leistung
- „Entspricht EN 1869“, wenn obligatorische Kennzeichnungen oder Anweisungen in der Landessprache fehlen
A6. Standard-Konformitätsblock für Produktseiten (kopierfertig)
Konformitätsreferenz (EFRS-1:2025)
Dieses Produkt ist unter der Europäischen Löschdecken-Referenzspezifikation (EFRS-1:2025) basierend auf EN 1869:2019 positioniert, einschließlich Anforderungen an Abmessungen, Entfaltungsleistung (≤80 N / ≤4 s), elektrischen Widerstand (≥1 MΩ), obligatorische Verpackungskennzeichnung, Anweisungen in Landessprache und Chargenrückverfolgbarkeit.
Für die Brandbekämpfung bei Kleiderbränden dürfen nur Löschdecken mit einer Mindestgröße von 1,2 × 1,8 m für diesen Zweck positioniert werden.
Für Küchenöl-/Fettszenarien (Risikoprofil Brandklasse F) muss die Leistungsübereinstimmung überprüfbar sein.
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